AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Finanzierung:

Der Kunde erteilt zu Finanzierungszwecken mit Angebotsunterzeichnung das entsprechend übergebene Formblatt der Selbstauskunft gegenüber Solar Tech GmbH über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Kunden steht es frei, die Finanzierungszusage bei der Bank selbst einzuholen und Solar Tech GmbH nachzuweisen. Erhält der Kunde eine Finanzierungsablehnung und/oder liegt Solar Tech GmbH eine schriftliche Finanzierungsablehnung bzw. -zusage nicht innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsunterzeichnung vor, steht es Solar Tech GmbH frei, eine Finanzierungszusage aufgrund der Selbstauskunft zu folgenden Konditionen einzuholen: max. 4,69% effektiver Jahreszins und max. 20 Jahre Laufzeit.

Umsatzsteuer:

Alle von Solar Tech GmbH angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich netto. Die auf den Rechnungen von Solar Tech GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer muss von dem Kunden bei Fälligkeit der Rechnung bezahlt werden. Zahlungspflicht/-zeitpunkt sind nicht davon abhängig, ob/wann der Kunde vom Finanzamt eine Vorsteuererstattung erhält.

Stromzähler:

Stromzähler wird/werden vom jeweiligen Netzbetreiber gestellt. Es besteht keine Haftung der Solar Tech GmbH für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage durch den Netzbetreiber. Wenn der Netzbetreiber für die Montage des neuen Stromzählers die Anwesenheit des seitens der Solar Tech GmbH beauftragten Installationsunternehmens wünscht, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten der Solar Tech GmbH bis zur Höhe von EUR 350,00 zzgl. MwSt. gegen Nachweis zu erstatten.

Wirtschaftlichkeitsberechnung:

Angenommene / errechnete PV-Erträge und ein Autarkiegrad sind lediglich theoretisch errechnete Werte und können von den tatsächlich durch die Anlage erreichten Werten abweichen. Hierfür übernimmt Solar Tech GmbH keine Haftung. Diese werden nicht Geschäftsgrundlage sowie nicht Vertragsbestandteil des Vertrages.

Verschattung / Verschmutzung:

Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und/oder Verschmutzungen der PVAnlage einen negativen Einfluss auf die theoretisch errechneten Erträge haben können. Solar Tech GmbH übernimmt für die Freiheit von Verschattungen und/oder Verschmutzungen keine Haftung.

Staatliche Förderung:

Solar Tech GmbH steht nicht dafür ein, dass der Kunde für die Errichtung und/oder den Betrieb der Anlagen staatliche Förderungen erhält. Solar Tech GmbH haftet für die dem Kunden insoweit übergebenen Informationen nur, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von Solar Tech GmbH vorliegt.

Termine:

In dem Vertrag genannte Bau- und/oder Liefertermine sind Wunschtermine und daher unverbindlich. Die Einhaltung von Terminen steht zudem unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Unterlieferanten bzw. Zulieferer der Solar Tech GmbH. Alle Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, insbesondere den fristgemäßen sowie vollständigen Zahlungseingang. Ein etwaiger eintretender Verzug bei der Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen inkl. der sich aus dem Verzug ergebenden Rechtsfolgen setzt in jedem Fall eigenes Verschulden der Solar Tech GmbH voraus.

Unterkonstruktion:

Wird gemäß des für den Kunden angefertigten Statikberichts und individuell für dessen Dach angefertigt.

Bestandsanlagen:

Müssen den technischen Normen der VDE 0100 und den technischen Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers entsprechen.

Netzanschluss:

Solar Tech GmbH wird den Netzbetreiber alsbald nach Vertragsabschluss anfragen, ob die Photovoltaikanlage an das Netz angeschlossen werden kann. Solar Tech GmbH haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und für etwaige Kosten, die von dem Netzbetreiber später ggfls. geltend gemacht werden.

Erdarbeiten:

Gegebenenfalls notwendige Erdarbeiten gehören nicht zu den von Solar Tech GmbH geschuldeten Leistungen.

Erdung der PV-Anlage:

Wird eingebunden an den zwingend bauseits vorhandenen Potentialausgleich. Ein stabiles Internet, kein Ausfall über 72h und die Statik des Dachstuhls sind vom Kunden sicherzustellen.

Fertigstellung:

Dieser Vertrag ist durch Solar Tech GmbH erfüllt mit vollständiger Lieferung und Herstellung einer betriebsbereiten Anlage (exklusive Zählerwechsel des Netzbetreibers und Netzanschluss). Die Anlage ist betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch das von Solar Tech GmbH beauftragte Installationsunternehmen gegenüber Solar Tech GmbH, was Solar Tech GmbH und der Kunde in einem Abnahmeprotokoll über die AC-Montage festhalten.

Elektrische Prüfungen:

Die Prüfung der elektrischen Anlage (u.a. Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) durch den Installateur beinhaltet ausschließlich die im Zusammenhang mit der Speicherinstallation neu errichteten Anlagenteile.

Zählerkasten:

Die Hauselektrik muss in einem Zustand sein, der die Installation der PV Anlage technisch realisierbar macht, falls die Installation am Zählerkasten aufgrund von technischen Mängel nicht Umsetzbar ist, so muss der Auftraggeber für einen neuen Zählerkasten sorgen.

Schadensersatz:

Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden beträgt der Schadensersatz pauschal 15% vom Nettovertragswert (ohne Mehrwertsteuer). Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Solar Tech GmbH bleibt vorbehalten.

Kündigungsrecht des Kunden:

Macht der Kunde von dem ihm nach § 648 BGB (freies Kündigungsrecht) Gebrauch, sind die bis zur Kündigung von Solar Tech GmbH erbrachten Leistungen zu vergüten und zusätzlich pauschal 15% der zum Kündigungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Abzug höher als 85% ist. Solar Tech GmbH bleibt nachgelassen, einen niedrigeren Abzug nachzuweisen und damit eine höhere Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen geltend zu machen.

Schlussrechnungsstellung:

Solar Tech GmbH wird nach Teilabnahme die Schlussrechnung stellen. Die Schlussrechnungssumme ist ohne Abzug zahlbar, auch wenn einige unter dem Stichwort "Teilabnahme" genannten Leistungen vereinbarungsgemäß erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollen. Insoweit leistet der Kunde mit der Bezahlung der Schlussrechnung eine Vorauszahlung auf die von Solar Tech GmbH noch zu erbringen Restleistungen. Etwaige weitere Vereinbarungen und Nebenreden existieren nicht und bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Garantiebedingungen und Projektbericht sind mit Abschluss des Vertrages akzeptiert. Modulanzahl: Solar Tech GmbH schuldet eine Gesamtleistung in kWp, Anzahl der Module ist irrelevant. Führt die Anzahl der montierten Module zu einer höheren Gesamtleistung, so erfolgt diese Mehrleistung für den Kunden unentgeltlich und ist von dem Kunden als vertragsgemäß hinzunehmen. Reklamationen sind zu richten an Solar Tech GmbH, Ulmer Straße 36, 86660 Tapfheim, E-Mail: info@solartech-nrw.de