AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Finanzierung:

Der Kunde erteilt zu Finanzierungszwecken mit Angebotsunterzeichnung das entsprechend übergebene Formblatt der Selbstauskunft gegenüber Solartech NRW GmbH über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Kunden steht es frei, die Finanzierungszusage bei einer Bank selbst einzuholen und Solartech NRW GmbH nachzuweisen. Erhält der Kunde eine Finanzierungsablehnung und/oder liegt Solartech NRW GmbH eine schriftliche Finanzierungsablehnung bzw. - zusage nicht innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsunterzeichnung vor, so erlischt die Angebotsbindung.

2. Umsatzsteuer:

Alle von Solartech NRW GmbH angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich brutto. Die auf den Rechnungen von Solartech NRW GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer muss von dem Kunden bei Fälligkeit der Rechnung bezahlt werden.

3. Stromzähler:

Stromzähler wird/werden vom jeweiligen Netzbetreiber gestellt. Insoweit besteht keine Haftung der Solartech NRW GmbH für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage durch den Netzbetreiber. Wenn der Netzbetreiber für die Montage des neuen Stromzählers die Anwesenheit des seitens der Solartech NRW GmbH beauftragten Installationsunternehmens wünscht, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten der Solartech NRW GmbH bis zur Höhe von EUR 350,00 zzgl. MwSt. gegen Nachweis zu erstatten.

4. Wirtschaftlichkeitsberechnung:

Angenommene / errechnete PV-Erträge und ein Autarkiegrad sind lediglich theoretisch errechnete Werte.

5. Verschattung / Verschmutzung:

Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und/oder Verschmutzungen der PVAnlage einen negativen Einfluss auf die theoretisch errechneten Erträge haben können. Solartech NRW GmbH übernimmt für Verschattungen und/oder Verschmutzungen keine Haftung, soweit die Klärung dieser Frage nicht Gegenstand eines gesonderten Beratungsvertrages war.

6. Staatliche Förderung:

Solartech NRW GmbH steht nicht dafür ein, dass der Kunde für die Errichtung und/oder den Betrieb der Anlagen staatliche Förderungen erhält. Solartech NRW GmbH haftet für die dem Kunden insoweit übergebenen Informationen nur, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von Solartech NRW GmbH vorliegt.

7. Termine:

Die Einhaltung von Terminen steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Unterlieferanten bzw. Zulieferer der Solartech NRW GmbH. Alle Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, insbesondere den fristgemäßen sowie vollständigen Zahlungseingang. Ein etwaiger eintretender Verzug bei der Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen inkl. der sich aus dem Verzug ergebenden Rechtsfolgen setzt in jedem Fall Verschulden der Solartech NRW GmbH voraus.

8. Statik:

Die Statik des Daches wird nicht von der Solartech NRW GmbH geprüft und liegt damit in der Verantwortung des Kunden. Dem Kunden wird empfohlen ein Statikgutachten über sein Dach erstellen zu lassen. Solartech NRW GmbH übergibt dem beauftragten Statiker auf Anfrage die erforderlichen Informationen zu den zusätzlichen Belastungen durch Unterkonstruktion und PV-Module.

9. Unterkonstruktion:

Die Unterkonstruktion wird gemäß des von dem Kunden beigebrachten Statikberichts und individuell für dessen Dach angefertigt. Für die Richtigkeit der statischen Berechnungen übernimmt Solartech NRW GmbH keine Haftung.

10. Bestandsanlagen:

Bestandsanlagen müssen den technischen Normen der VDE 0100 und den technischen Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers entsprechen.

11. Netzanschluss:

Solartech NRW GmbH wird den Netzbetreiber alsbald nach Vertragsabschluss anfragen, ob die Photovoltaikanlage an das Netz angeschlossen werden kann. Solartech NRW GmbH haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und für etwaige Kosten, die von dem Netzbetreiber später ggfls. geltend gemacht werden.

12. Erdarbeiten:

Gegebenenfalls notwendige Erdarbeiten gehören nicht zu den von Solartech NRW GmbH geschuldeten Leistungen.

13. Erdung der PV-Anlage

Die Erdung wird an den zwingend bauseits vorhandenen Potentialausgleich angebunden. Ein stabiles Internet – insbesondere am Ort des Wechselrichters –, kein Ausfall über 72h und die Statik des Dachstuhls sind vom Kunden sicherzustellen.

14. Fertigstellung:

Dieser Vertrag ist durch Solartech NRW GmbH erfüllt mit vollständiger Lieferung und Herstellung einer betriebsbereiten Anlage (exklusive Zählerwechsel des Netzbetreibers und Netzanschluss), einschließlich der Abnahme. Die Anlage ist betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch das von Solartech NRW GmbH beauftragte Installationsunternehmen gegenüber Solartech NRW GmbH, was Solartech NRW GmbH und der Kunde in einem Abnahmeprotokoll über die ACMontage festhalten.

15. Elektrische Prüfungen:

Die Prüfung der elektrischen Anlage (u.a. Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) durch den Installateur beinhaltet ausschließlich die im Zusammenhang mit der Speicherinstallation neu errichteten Anlagenteile.

16. Zählerkasten:

Die Hauselektrik muss in einem Zustand sein, der die Installation der PV Anlage technisch realisierbar macht, falls die Installation am Zählerkasten aufgrund von technischen Mängel nicht umsetzbar ist, so muss der Auftraggeber diesen Mangel beseitigen und ggfs. auch für einen neuen Zählerkasten sorgen.

17. Schadensersatz:

Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden beträgt der Schadensersatz pauschal 15% vom Nettovertragswert (ohne Mehrwertsteuer). Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Solartech NRW GmbH bleibt vorbehalten.

18. Kündigungsrecht des Kunden:

Macht der Kunde von dem § 648 BGB (freies Kündigungsrecht) Gebrauch, sind die bis zur Kündigung von Solartech NRW GmbH erbrachten Leistungen zu vergüten und zusätzlich pauschal 15% der zum Kündigungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Abzug höher als 85% ist. Solartech NRW GmbH bleibt überlassen, einen niedrigeren Abzug nachzuweisen und damit eine höhere Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen geltend zu machen.

19. Schlussrechnungsstellung:

Solartech NRW GmbH wird nach Endabnahme die Schlussrechnung stellen. Diese ist ohne Abzug zahlbar, auch wenn einige im Abnahmeprotokoll verzeichnete Teilleistungen vereinbarungsgemäß erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollen.

20. Sonstiges

Etwaige weitere Vereinbarungen und Nebenabreden existieren nicht; sie bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

Die Garantiebedingungen sind mit Abschluss des Vertrages anerkannt.

Modulanzahl: Solartech NRW GmbH schuldet eine Gesamtleistung in kWp, die Anzahl der Module ist irrelevant. Führt die Anzahl der montierten Module zu einer höheren Gesamtleistung, so erfolgt diese Mehrleistung für den Kunden unentgeltlich und ist von dem Kunden als vertragsgemäß hinzunehmen.

Reklamationen sind zu richten an Solartech NRW GmbH, Domstraße 77, 50668 Köln, E-Mail: info@solartech-nrw.de