AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich und Begriffe
Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und sonstige Leistungen rund um Photovoltaik-, Speicher-, Luft-Wasser-Wärmepumpen- und Zubehöranlagen gegenüber Verbraucher:innen (§ 13 BGB) und Unternehmer:innen (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Solar Tech NRW schriftlich zustimmt. Vertragssprache ist Deutsch; es gilt deutsches Recht.
2. Vertragsschluss, AngebotsbindungUnsere Angebote sind 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch Gegenzeichnung zustande.
3. Preise, Umsatzsteuer, ZahlungsbedingungenPreise verstehen sich als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer bzw. unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze (einschließlich etwaiger Null- oder Ermäßigungssätze für bestimmte PV- und Wärmepumpen-Leistungen). Rechnungen sind ohne Abzug bei Fälligkeit zahlbar; Abschlags- und Teilzahlungen können vereinbart werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
4. FinanzierungZur Finanzierung kann der Kunde eine Selbstauskunft erteilen oder eigenständig eine Finanzierungszusage beibringen. Liegt binnen 30 Tagen keine schriftliche Zu- oder Absage vor, endet die Angebotsbindung.
5. Wirtschaftlichkeitsberechnung, Erträge, VerschattungErtrags- und Autarkiewerte sind theoretische Modellwerte und keine garantierten Leistungsdaten. Verschattung oder Verschmutzung kann Erträge mindern; hierfür haftet Solar Tech NRW nicht, sofern die Prüfung nicht Gegenstand eines gesonderten Beratungsvertrags ist.
6. Staatliche FörderungenInformationen zu Förderprogrammen (z. B. BAFA, KfW) erfolgen ohne Gewähr für Aktualität oder Voraussetzungen; Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Liefer- und Ausführungsfristen, MitwirkungTermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger, mangelfreier Selbstbelieferung und ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden (z. B. rechtzeitige Zahlungen, bauseitige Voraussetzungen). Der Kunde stellt sicher: stabiler Internetzugang am Installationsort (kein Ausfall >72 h), geeignete Dachstatik und sonstige bauseitige Voraussetzungen.
8. Statik, UnterkonstruktionDie Dachstatik wird nicht von Solar Tech NRW geprüft; sie liegt in der Verantwortung des Kunden. Auf Wunsch erhält ein beauftragter Statiker die zur Lastabtragung relevanten Daten. Unterkonstruktionen werden gemäß Statikbericht projektspezifisch ausgelegt; für dessen Richtigkeit haftet Solar Tech NRW nicht.
9. Bestandsanlagen, Zählerschrank/ElektroanlageBestandsanlagen müssen den technischen Normen (u. a. VDE 0100) und den TAB des Netzbetreibers entsprechen. Die Hauselektrik muss die Installation zulassen; erforderliche Anpassungen (inkl. ggf. neuer Zählerschrank) sind bauseitig zu erbringen.
10. Netzanschluss, StromzählerSolar Tech NRW fragt den Netzbetreiber zum Netzanschluss an; Aussagen des Netzbetreibers erfolgen ohne Gewähr. Etwaige vom Netzbetreiber erhobene Kosten trägt der Kunde. Verlangt der Netzbetreiber die Anwesenheit des Installationsbetriebs, erstattet der Kunde die nachgewiesenen Mehrkosten bis max. 350 € zzgl. MwSt.
11. Erdarbeiten, ErdungPhotovoltaikanlagen: Notwendige Erdarbeiten (z. B. Kabelgräben) gehören nicht zum Standard-Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich beauftragt. Luft-Wasser-Wärmepumpen: Für die Installation erforderliche Erdarbeiten (z. B. für Leitungen zwischen Außengerät, Inneneinheit und Heizungs-/Stromanschluss) sind im Leistungsumfang von Solar Tech NRW enthalten. Erdung erfolgt in beiden Fällen an den bauseits vorhandenen Potentialausgleich.
12. Abnahme, Inbetriebnahme, DokumentationDie Anlage gilt als betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige des von Solar Tech NRW beauftragten Installationsunternehmens; dies wird im AC-Abnahmeprotokoll festgehalten. Der Netzbetreiber-Zählerwechsel/Netzanschluss gehört nicht zur Abnahmeleistung.
13. EigentumsvorbehaltBis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Komponenten Eigentum von Solar Tech NRW; § 449 BGB gilt entsprechend.
14. Gewährleistung und VerjährungEs gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt und richten sich nach deren Bedingungen. Verjährungsfristen richten sich nach Gesetz; bei Bauwerken/baulichen Leistungen gelten die hierfür vorgesehenen Fristen.
15. HaftungFür Schäden haftet Solar Tech NRW bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit unbegrenzt; im Übrigen nach gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Keine Haftung für Ertragsabweichungen/Verschattung bei PV oder Effizienzabweichungen (COP/JAZ-Werte) bei Wärmepumpen, soweit diese auf bauseitige Faktoren zurückzuführen sind.
16. Höhere GewaltEreignisse außerhalb der Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, Lieferantenausfälle, behördliche Maßnahmen) verlängern Fristen angemessen; beide Parteien sind für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.
17. Vertragsbeendigung / freie Kündigung (§ 648 BGB)Kündigt der Kunde frei, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten plus pauschal 15 % der noch nicht erbrachten Leistungen; Nachweis einer geringeren/höheren Vergütung bleibt den Parteien vorbehalten.
18. Pauschalierter Schadensersatz bei NichterfüllungBei Nichterfüllung durch den Kunden schuldet dieser pauschal 15 % des Nettovertragswerts; der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt möglich.
19. SchlussrechnungDie Schlussrechnung wird nach Endabnahme gestellt und ist ohne Abzug fällig – auch wenn einzelne im Abnahmeprotokoll erfasste Teilleistungen erst später zu erbringen sind.
20. Leistungsbeschreibung / ModulanzahlBei PV-Anlagen ist die Gesamtleistung in kWp maßgeblich; die konkrete Modulanzahl ist unerheblich. Führt eine abweichende Modulanzahl zu Mehrleistung, erfolgt diese ohne Mehrpreis und gilt als vertragsgemäß.
21. Widerrufsrecht für VerbraucherVerbraucher:innen haben gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht; die Frist beginnt ab Vertragsschluss, spätestens ab vollständiger Belehrung in Textform. Hinweis: Bei Widerruf nach Beginn der Ausführung schuldet der Kunde Wertersatz für bis dahin erbrachte Leistungen.
22. Streitbeilegung / OS-Plattform / VSBGSolar Tech NRW ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. DatenschutzEs gilt die auf der Website abrufbare Datenschutzerklärung.
24. SchlussbestimmungenÄnderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Gerichtsstand für Kaufleute ist Köln; zwingende Verbraucher-Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
25. Wärmepumpen – Voraussetzungen und Pflichten des KundenDer Kunde stellt sicher, dass das Gebäude grundsätzlich für den Betrieb einer Luft-Wasser-Wärmepumpe geeignet ist (z. B. ausreichende Stromversorgung, Dämmung, Heizkörperflächen). Der hydraulische Abgleich wird von Solar Tech NRW vorgenommen, sofern im Angebot enthalten. Der Netzanschluss und die Abrechnung über einen Wärmepumpen-Stromtarif erfolgen in Abstimmung mit dem Netzbetreiber; etwaige Mehrkosten (z. B. separater Zähler) trägt der Kunde. Der Kunde stellt sicher, dass die Aufstellfläche im Einklang mit den örtlichen Lärmschutzvorschriften gewählt wird.
26. Wartung & Instandhaltung von WärmepumpenLuft-Wasser-Wärmepumpen sind regelmäßig entsprechend den Herstellerangaben zu warten. Die Wartung obliegt ausschließlich dem Kunden. Schäden aus unterlassener oder unsachgemäßer Wartung begründen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber Solar Tech NRW.