AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Geltungsbereich und Begriffe

Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und sonstige Leistungen rund um Photovoltaik-, Speicher-, Luft-Wasser-Wärmepumpen- und Zubehöranlagen gegenüber Verbraucher:innen (§ 13 BGB) und Unternehmer:innen (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Solar Tech NRW schriftlich zustimmt. Vertragssprache ist Deutsch; es gilt deutsches Recht.

2. Vertragsschluss, Angebotsbindung

Unsere Angebote sind 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch Gegenzeichnung zustande.

3. Preise, Umsatzsteuer, Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer bzw. unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze (einschließlich etwaiger Null- oder Ermäßigungssätze für bestimmte PV- und Wärmepumpen-Leistungen). Rechnungen sind ohne Abzug bei Fälligkeit zahlbar; Abschlags- und Teilzahlungen können vereinbart werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.

4. Finanzierung

Zur Finanzierung kann der Kunde eine Selbstauskunft erteilen oder eigenständig eine Finanzierungszusage beibringen. Liegt binnen 30 Tagen keine schriftliche Zu- oder Absage vor, endet die Angebotsbindung.

5. Wirtschaftlichkeitsberechnung, Erträge, Verschattung

Ertrags- und Autarkiewerte sind theoretische Modellwerte und keine garantierten Leistungsdaten. Verschattung oder Verschmutzung kann Erträge mindern; hierfür haftet Solar Tech NRW nicht, sofern die Prüfung nicht Gegenstand eines gesonderten Beratungsvertrags ist.

6. Staatliche Förderungen

Informationen zu Förderprogrammen (z. B. BAFA, KfW) erfolgen ohne Gewähr für Aktualität oder Voraussetzungen; Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Liefer- und Ausführungsfristen, Mitwirkung

Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger, mangelfreier Selbstbelieferung und ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden (z. B. rechtzeitige Zahlungen, bauseitige Voraussetzungen). Der Kunde stellt sicher: stabiler Internetzugang am Installationsort (kein Ausfall >72 h), geeignete Dachstatik und sonstige bauseitige Voraussetzungen.

8. Statik, Unterkonstruktion

Die Dachstatik wird nicht von Solar Tech NRW geprüft; sie liegt in der Verantwortung des Kunden. Auf Wunsch erhält ein beauftragter Statiker die zur Lastabtragung relevanten Daten. Unterkonstruktionen werden gemäß Statikbericht projektspezifisch ausgelegt; für dessen Richtigkeit haftet Solar Tech NRW nicht.

9. Bestandsanlagen, Zählerschrank/Elektroanlage

Bestandsanlagen müssen den technischen Normen (u. a. VDE 0100) und den TAB des Netzbetreibers entsprechen. Die Hauselektrik muss die Installation zulassen; erforderliche Anpassungen (inkl. ggf. neuer Zählerschrank) sind bauseitig zu erbringen.

10. Netzanschluss, Stromzähler

Solar Tech NRW fragt den Netzbetreiber zum Netzanschluss an; Aussagen des Netzbetreibers erfolgen ohne Gewähr. Etwaige vom Netzbetreiber erhobene Kosten trägt der Kunde. Verlangt der Netzbetreiber die Anwesenheit des Installationsbetriebs, erstattet der Kunde die nachgewiesenen Mehrkosten bis max. 350 € zzgl. MwSt.

11. Erdarbeiten, Erdung

Photovoltaikanlagen: Notwendige Erdarbeiten (z. B. Kabelgräben) gehören nicht zum Standard-Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich beauftragt. Luft-Wasser-Wärmepumpen: Für die Installation erforderliche Erdarbeiten (z. B. für Leitungen zwischen Außengerät, Inneneinheit und Heizungs-/Stromanschluss) sind im Leistungsumfang von Solar Tech NRW enthalten. Erdung erfolgt in beiden Fällen an den bauseits vorhandenen Potentialausgleich.

12. Abnahme, Inbetriebnahme, Dokumentation

Die Anlage gilt als betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige des von Solar Tech NRW beauftragten Installationsunternehmens; dies wird im AC-Abnahmeprotokoll festgehalten. Der Netzbetreiber-Zählerwechsel/Netzanschluss gehört nicht zur Abnahmeleistung.

13. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Komponenten Eigentum von Solar Tech NRW; § 449 BGB gilt entsprechend.

14. Gewährleistung und Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt und richten sich nach deren Bedingungen. Verjährungsfristen richten sich nach Gesetz; bei Bauwerken/baulichen Leistungen gelten die hierfür vorgesehenen Fristen.

15. Haftung

Für Schäden haftet Solar Tech NRW bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit unbegrenzt; im Übrigen nach gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Keine Haftung für Ertragsabweichungen/Verschattung bei PV oder Effizienzabweichungen (COP/JAZ-Werte) bei Wärmepumpen, soweit diese auf bauseitige Faktoren zurückzuführen sind.

16. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb der Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, Lieferantenausfälle, behördliche Maßnahmen) verlängern Fristen angemessen; beide Parteien sind für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.

17. Vertragsbeendigung / freie Kündigung (§ 648 BGB)

Kündigt der Kunde frei, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten plus pauschal 15 % der noch nicht erbrachten Leistungen; Nachweis einer geringeren/höheren Vergütung bleibt den Parteien vorbehalten.

18. Pauschalierter Schadensersatz bei Nichterfüllung

Bei Nichterfüllung durch den Kunden schuldet dieser pauschal 15 % des Nettovertragswerts; der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt möglich.

19. Schlussrechnung

Die Schlussrechnung wird nach Endabnahme gestellt und ist ohne Abzug fällig – auch wenn einzelne im Abnahmeprotokoll erfasste Teilleistungen erst später zu erbringen sind.

20. Leistungsbeschreibung / Modulanzahl

Bei PV-Anlagen ist die Gesamtleistung in kWp maßgeblich; die konkrete Modulanzahl ist unerheblich. Führt eine abweichende Modulanzahl zu Mehrleistung, erfolgt diese ohne Mehrpreis und gilt als vertragsgemäß.

21. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher:innen haben gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht; die Frist beginnt ab Vertragsschluss, spätestens ab vollständiger Belehrung in Textform. Hinweis: Bei Widerruf nach Beginn der Ausführung schuldet der Kunde Wertersatz für bis dahin erbrachte Leistungen.

22. Streitbeilegung / OS-Plattform / VSBG

Solar Tech NRW ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

23. Datenschutz

Es gilt die auf der Website abrufbare Datenschutzerklärung.

24. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Gerichtsstand für Kaufleute ist Köln; zwingende Verbraucher-Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

25. Wärmepumpen – Voraussetzungen und Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude grundsätzlich für den Betrieb einer Luft-Wasser-Wärmepumpe geeignet ist (z. B. ausreichende Stromversorgung, Dämmung, Heizkörperflächen). Der hydraulische Abgleich wird von Solar Tech NRW vorgenommen, sofern im Angebot enthalten. Der Netzanschluss und die Abrechnung über einen Wärmepumpen-Stromtarif erfolgen in Abstimmung mit dem Netzbetreiber; etwaige Mehrkosten (z. B. separater Zähler) trägt der Kunde. Der Kunde stellt sicher, dass die Aufstellfläche im Einklang mit den örtlichen Lärmschutzvorschriften gewählt wird.

26. Wartung & Instandhaltung von Wärmepumpen

Luft-Wasser-Wärmepumpen sind regelmäßig entsprechend den Herstellerangaben zu warten. Die Wartung obliegt ausschließlich dem Kunden. Schäden aus unterlassener oder unsachgemäßer Wartung begründen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber Solar Tech NRW.